Vollstreckung bei Steuerschulden

Die Finanzämter können Verwaltungsakte, mit denen eine Geldleistung, eine sonstige Handlung, eine Duldung oder Unterlassung gefordert wird, im Verwaltungsweg vollstrecken. Das Vollstreckungsrecht wird weitgehend von dem Ermessen der zuständigen Finanzbeamten bestimmt. Dies führt dazu, dass eine Vielzahl von Entscheidungen der Vollstreckungsstelle nur hinsichtlich einer pflichtgemäßen Ermessensausübung überprüfbar ist, auf der anderen Seite, die Vollstreckungsstellen außerordentlich flexibel entscheiden können.

Selbst die Einleitung der Vollstreckung steht im Ermessen der Behörde, sodass es viele Gründe und Argumente gibt, sich erfolgreich gegen eine Vollstreckung zur Wehr zu setzen. Eine Vollstreckung kann allerdings bereits durch einen stattgegebenen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung verhindert werden. Hierfür ist es zwingend notwendig, dass der Steuerpflichtige einen Einspruch gegen den zugestellten Bescheid erhoben hat. Sollte das Finanzamt keine Aussetzung der Vollziehung gewährt haben, so besteht weiterhin die Möglichkeit einen gerichtlichen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu stellen.

Unter welchen Umständen ein Einspruch gegen einen Bescheid, verbunden mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung Sinn macht und wann es zielführender ist, in Verhandlungen mit der Vollstreckungsstelle zu gehen, ist dem individuellen Einzelfall geschuldet. Nicht selten ist eine Vollstreckung mit existenziellen Nöten verbunden oder der Gefährdung des Geschäftsbetriebes durch eine Kontopfändung, sodass es unumgänglich ist, schnell zu agieren. Oft ist den zuständigen Beamten nicht klar, dass das von Ihnen auszuübende Ermessen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gerecht werden muss, sodass durchaus auch Fälle in Betracht kommen, bei denen ein Schadensersatzanspruch gegen den Staat nach Amtshaftungsrecht angedroht oder geltend gemacht werden muss.

Bei Problemen und Fragen zur Vollstreckung von Steuerschulden berät Sie gerne ein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht der Rechtsanwaltskanzlei Martin aus Karlsruhe.

Zu unserem Leistungsspektrum im Zusammenhang mit Vollstreckung bei Steuerschulden gehören Themenschwerpunkte wie

  • Vollstreckungsaufschub

  • Aufteilungsbescheid

  • Abrechnungsbescheid

  • Nichtförmliche Rechtsbehelfe

  • Einspruch

  • Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

  • Einstweilige Anordnung

  • Drittwiderspruchsklage

  • Schadensersatz

Ihre Ansprechpartner für das Thema Vollstreckung

Sie haben Fragen? Wir beraten ...

Jetzt anrufen oder Rückruf anfordern

Über 35 Jahre Erfahrung und immer auf dem neusten Stand: Gerne betreuen wir Sie in juristischen und steuerlichen Angelegenheiten​​​.

Rufen Sie uns jetzt an oder hinterlassen Sie uns Ihre Telefonnummer und wir melden uns bei Ihnen!

Jetzt anrufen

+49 721 97070-0

Rechtsberatung Karlsruhe

+49 711 63379838

Rechtsberatung Stuttgart

Rückruf anfordern

zum Rückruf-Service

Geschäftszeiten:

Mo. – Do.08:00 – 17:00 Uhr
Fr.08:00 – 14:30 Uhr