Vertretung und Beratung von Patienten

Das Arzthaftungsrecht umfasst die rechtlichen Bestimmungen und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit ärztlichen Fehlern und Versäumnissen und ist in §§ 630a bis h BGB normiert. Es regelt die Haftung von Ärzten und anderem medizinischen Fachpersonal, wenn diese ihre Sorgfaltspflichten gegenüber ihren Patienten verletzen. Ein Behandlungsfehler liegt somit dann vor, wenn eine medizinische Behandlung nicht den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards entspricht. Demnach setzt die Medizin den Maßstab im Arzthaftungsrecht. Ein Behandlungsfehler kann in vielfältiger Weise vorliegen. In Betracht kommt ein grober Behandlungsfehler, Therapiefehler, Aufklärungsfehler, Befunderhebungsfehler, Diagnosefehler, Organisationsverschulden oder Geburtenschaden und Geburtenfehler.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass ein Behandlungsfehler vorliegen könnte, dann stehen Ihnen möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den behandelnden Arzt bzw. Zahnarzt oder das entsprechende Krankenhaus zu.

Wir begleiten Sie auf dem Weg, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Wir nehmen für Sie Einsicht in die Patientenakte, übernehmen die Korrespondenz mit dem Behandler bzw. der ärztlichen Haftpflichtversicherung, beauftragen ggf. ein Privatgutachten (selbstständiges Beweisverfahren) oder ein MDK-Gutachten und vertreten Sie vor der Gutachterkommission der Landesärztekammer sowie ggf. in einem gerichtlichen Verfahren vor der Arzthaftungskammer.

Unser Ziel ist jedoch stets, eine außergerichtliche Lösung zu finden, indem wir eine angemessene Schadensregulierungssumme verhandeln und einen langwierigen und belastenden Gerichtsprozess vor der Arzthaftungskammer vermeiden.

Fragen Sie sich zudem, ob ein strafrechtlich relevantes Handeln des Arztes bzw. Zahnarztes vorliegt? Wir übernehmen auch die Vertretung von Patienten als Nebenkläger im Strafprozess und erstatten für Sie Anzeige.

Wenn Sie von einem Behandlungsfehler betroffen sind, dann kontaktieren Sie uns jetzt, denn die Rechtsanwaltskanzlei Martin Rechtsanwälte ist auf dem Gebiet des Medizinrechts Expertin.

Bitte beachten Sie, dass wir das Mandat nur annehmen können, wenn kein Interessenkonflikt besteht.

Zu unserem Leistungsspektrum und täglichem Geschäft gehören neben der Vertretung und Beratung von Patienten medizinrechtliche Themenschwerpunkte wie

  • Arzthaftungsrecht

    Wird Ihnen der Vorwurf gemacht, einen Behandlungsfehler begangen zu haben? Werden von einem Patienten Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen Sie geltend gemacht?

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  • Arzt- und Medizinstrafrecht

  • Vertragsarztrecht

    Wird die Wirtschaftlichkeit Ihrer Behandlungen angezweifelt? Haben Sie einen Konflikt mit der Kassenärztlichen Vereinigung? Planen Sie, Ihren Praxissitz zu verlegen oder abzugeben? Möchten Sie eine Praxis gründen und Ihre Zulassung beantragen?

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  • Berufsrecht der Heilberufe

    Haben Sie Probleme mit Ihrer zuständigen Kammer? Wurde Ihnen durch die zuständige Approbationsbehörde die Approbation entzogen? Werden Ihre im Ausland erworbenen Kenntnisse von der Approbationsbehörde nicht anerkannt?

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  • Praxiskauf und Praxisverkauf

    Planen Sie, Ihre Praxis oder Ihre Beteiligung an einer Gemeinschaftspraxis oder einem medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) an einen Nachfolger weiterzugeben? Stehen Sie vor der Entscheidung, eine Praxis zu übernehmen, und fragen sich, welche rechtlichen Feinheiten zu beachten sind?

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  • Arbeitsrecht in der Arztpraxis

    Haben Sie gerade eine Arztpraxis gegründet und benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung eines Arbeitsvertrags für Ihre medizinischen Fachangestellten oder Ihre angestellten Ärzte? Wollen Sie nach dem Studium oder der Ausbildung in den Beruf starten und sind sich unsicher, ob Sie den vorgelegten Arbeitsvertrag rechtssicher unterzeichnen können? Entwickelt sich ein Arbeitsverhältnis nicht in die richtige Richtung und Sie überlegen einem Mitarbeiter zu kündigen?

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  • Ärztliches Vertragsrecht und Gesellschaftsrecht

    Denken Sie darüber nach, eine Kooperation mit anderen Ärzten zu gründen? Fragen Sie sich, ob eine Gemeinschaftspraxis, eine Praxisgemeinschaft oder eine andere Form der Kooperation für Ihre Zwecke am geeignetsten ist?

    Erfahren Sie mehr

  • Heilmittelwerberecht

    Sind Sie Arzt, Zahnarzt, Hebamme, Psychotherapeut, Ergotherapeut, Logopäde, Physiotherapeut oder Heilpraktiker und planen gerade, Ihre eigene Praxis zu gründen oder möchten Ihre Werbematerialien optimieren? Möchten Sie bei der Erstellung Ihrer Werbematerialien auf Nummer sicher gehen und benötigen rechtliche Unterstützung bei der Überprüfung Ihrer Homepage oder Ihres Werbeflyers?

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