Praxiskauf und Praxisverkauf

Die Gründe für eine Praxisübergabe können vielfältig sein. In der Regel wird eine Praxisübergabe erforderlich, wenn der Vertragsarzt sich zur Ruhe setzen möchte und auf seine Zulassung verzichtet oder verstorben ist. Wir beraten Sie gerne zur rechtlich konformen Ausgestaltung eines Praxiskaufvertrags. Dabei gilt es, eine Vielzahl von rechtlichen Vorschriften aus dem Bereich des Vertragsarztrechts, des Arbeitsrechts, des Mietrechts, des Kaufrechts, des Gesellschaftsrechts und des Datenschutzrechts zu beachten.

Bei der Erstellung Ihres Praxiskaufvertrags vereinen wir unsere Expertisen und arbeiten gemeinsam in einem Team von Experten im Bereich des Medizinrechts, des Gesellschaftsrechts und des Arbeitsrechts, um keinen Aspekt außer Acht zu lassen.

Auch berücksichtigen wir die steuerrechtliche Seite und arbeiten bei Bedarf im interdisziplinären Team gemeinsam mit auf das Gesundheitswesen spezialisierten Steuerberatern.

Benötigen Sie Unterstützung beim Nachbesetzungsverfahren vor dem Zulassungsausschuss oder dem Berufungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung? Dann unterstützen wir Sie auch hierbei gerne.

Planen Sie den Schritt in die Selbstständigkeit zu gehen und eine eigene Praxis zu erwerben? Dann berät Sie die Rechtsanwaltskanzlei Martin Rechtsanwälte in Karlsruhe, insbesondere zu Fragen rund um das Nachbesetzungsverfahren vor der Kassenärztlichen Vereinigung, die Übernahme des Praxismietvertrags, die Übertragung der Patientenkartei und die Regelungen zur Fortführung bisheriger Patientenbeziehungen, die Übernahme der laufenden Verträge der Arztpraxis und die Übernahme des Personals. Außerdem übernehmen wir die Prüfung von Praxiskaufverträgen.

Suchen Sie kompetente Unterstützung für Ihr Vorhaben durch einen Anwalt für Praxiskauf oder Praxisverkauf? Dann kontaktieren Sie jetzt die Rechtsanwaltskanzlei Martin Rechtsanwälte in Karlsruhe.

Zu unserem Leistungsspektrum und täglichem Geschäft gehören neben den Themen Praxiskauf und Praxisverkauf medizinrechtliche Themenschwerpunkte wie

  • Arzthaftungsrecht

    Wird Ihnen der Vorwurf gemacht, einen Behandlungsfehler begangen zu haben? Werden von einem Patienten Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen Sie geltend gemacht?

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  • Arzt- und Medizinstrafrecht

  • Vertragsarztrecht

    Wird die Wirtschaftlichkeit Ihrer Behandlungen angezweifelt? Haben Sie einen Konflikt mit der Kassenärztlichen Vereinigung? Planen Sie, Ihren Praxissitz zu verlegen oder abzugeben? Möchten Sie eine Praxis gründen und Ihre Zulassung beantragen?

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  • Berufsrecht der Heilberufe

    Haben Sie Probleme mit Ihrer zuständigen Kammer? Wurde Ihnen durch die zuständige Approbationsbehörde die Approbation entzogen? Werden Ihre im Ausland erworbenen Kenntnisse von der Approbationsbehörde nicht anerkannt?

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  • Arbeitsrecht in der Arztpraxis

    Haben Sie gerade eine Arztpraxis gegründet und benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung eines Arbeitsvertrags für Ihre medizinischen Fachangestellten oder Ihre angestellten Ärzte? Wollen Sie nach dem Studium oder der Ausbildung in den Beruf starten und sind sich unsicher, ob Sie den vorgelegten Arbeitsvertrag rechtssicher unterzeichnen können? Entwickelt sich ein Arbeitsverhältnis nicht in die richtige Richtung und Sie überlegen einem Mitarbeiter zu kündigen?

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  • Ärztliches Vertragsrecht und Gesellschaftsrecht

    Denken Sie darüber nach, eine Kooperation mit anderen Ärzten zu gründen? Fragen Sie sich, ob eine Gemeinschaftspraxis, eine Praxisgemeinschaft oder eine andere Form der Kooperation für Ihre Zwecke am geeignetsten ist?

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  • Heilmittelwerberecht

    Sind Sie Arzt, Zahnarzt, Hebamme, Psychotherapeut, Ergotherapeut, Logopäde, Physiotherapeut oder Heilpraktiker und planen gerade, Ihre eigene Praxis zu gründen oder möchten Ihre Werbematerialien optimieren? Möchten Sie bei der Erstellung Ihrer Werbematerialien auf Nummer sicher gehen und benötigen rechtliche Unterstützung bei der Überprüfung Ihrer Homepage oder Ihres Werbeflyers?

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  • Vergütungsrecht der Heilberufe

    Sind Sie Inhaber einer Arztpraxis und sind Sie unsicher, welche Voraussetzungen für die Abrechnung bestimmter Positionen aus der Gebührenordnung vorliegen müssen? Wurde gegen eine von Ihnen ausgestellte Rechnung Widerspruch eingelegt?

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