Ärztliches Vertragsrecht und Gesellschaftsrecht

Das Gesundheitswesen entwickelt sich in der heutigen Zeit dahingehend, dass die Kosten für den Betrieb einer Praxis immer mehr zunehmen. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, Ressourcen gemeinschaftlich zu nutzen. Darüber hinaus gibt es vielfältige Gründe, die zu einem Zusammenschluss von Angehörigen der Heilberufe führen können. Als entscheidende Kriterien für die Gründung von Kooperationen unter Ärzten gelten neben dem Aspekt der Arbeitsteilung, der Verbesserung der medizinischen Qualität und der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit auch Aspekte der Risikoverteilung und Effizienz. Nach § 18 der MBO-Ä dürfen Ärzte ihren Beruf einzeln oder gemeinsam in allen für den Arztberuf zulässigen Gesellschaftsformen ausüben, wenn ihre eigenverantwortliche, medizinisch unabhängige sowie nicht gewerbliche Berufsausübung gewährleistet ist. Ärzte dürfen sich daher zu Berufsausübungsgemeinschaften, Organisationsgemeinschaften, Kooperationsgemeinschaften und Praxisverbünden zusammenschließen. Hinzu kommt die Möglichkeit des Zusammenschlusses in der Rechtsform der medizinischen Versorgungszentren (MVZ) nach § 95 Absatz 1a SGB V.

Sind auf der Suche nach einem Anwalt für ärztliches Vertragsrecht und Gesellschaftsrecht in Karlsruhe? Die Rechtsanwaltskanzlei Martin Rechtsanwälte in Karlsruhe verfügt über Expertise im Bereich Medizinrecht und übernimmt für Sie die Prüfung und Erstellung von gesellschaftsrechtlichen Verträgen.

Zu unserem Leistungsspektrum und täglichem Geschäft gehören neben ärztlichem Vertragsrecht und Gesellschaftsrecht medizinrechtliche Themenschwerpunkte wie

  • Arzthaftungsrecht

    Wird Ihnen der Vorwurf gemacht, einen Behandlungsfehler begangen zu haben? Werden von einem Patienten Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen Sie geltend gemacht?

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  • Arzt- und Medizinstrafrecht

  • Vertragsarztrecht

    Wird die Wirtschaftlichkeit Ihrer Behandlungen angezweifelt? Haben Sie einen Konflikt mit der Kassenärztlichen Vereinigung? Planen Sie, Ihren Praxissitz zu verlegen oder abzugeben? Möchten Sie eine Praxis gründen und Ihre Zulassung beantragen?

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  • Berufsrecht der Heilberufe

    Haben Sie Probleme mit Ihrer zuständigen Kammer? Wurde Ihnen durch die zuständige Approbationsbehörde die Approbation entzogen? Werden Ihre im Ausland erworbenen Kenntnisse von der Approbationsbehörde nicht anerkannt?

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  • Praxiskauf und Praxisverkauf

    Planen Sie, Ihre Praxis oder Ihre Beteiligung an einer Gemeinschaftspraxis oder einem medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) an einen Nachfolger weiterzugeben? Stehen Sie vor der Entscheidung, eine Praxis zu übernehmen, und fragen sich, welche rechtlichen Feinheiten zu beachten sind?

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  • Arbeitsrecht in der Arztpraxis

    Haben Sie gerade eine Arztpraxis gegründet und benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung eines Arbeitsvertrags für Ihre medizinischen Fachangestellten oder Ihre angestellten Ärzte? Wollen Sie nach dem Studium oder der Ausbildung in den Beruf starten und sind sich unsicher, ob Sie den vorgelegten Arbeitsvertrag rechtssicher unterzeichnen können? Entwickelt sich ein Arbeitsverhältnis nicht in die richtige Richtung und Sie überlegen einem Mitarbeiter zu kündigen?

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  • Heilmittelwerberecht

    Sind Sie Arzt, Zahnarzt, Hebamme, Psychotherapeut, Ergotherapeut, Logopäde, Physiotherapeut oder Heilpraktiker und planen gerade, Ihre eigene Praxis zu gründen oder möchten Ihre Werbematerialien optimieren? Möchten Sie bei der Erstellung Ihrer Werbematerialien auf Nummer sicher gehen und benötigen rechtliche Unterstützung bei der Überprüfung Ihrer Homepage oder Ihres Werbeflyers?

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  • Vergütungsrecht der Heilberufe

    Sind Sie Inhaber einer Arztpraxis und sind Sie unsicher, welche Voraussetzungen für die Abrechnung bestimmter Positionen aus der Gebührenordnung vorliegen müssen? Wurde gegen eine von Ihnen ausgestellte Rechnung Widerspruch eingelegt?

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