Zulassungsentziehungsverfahren

Das Zulassungsentziehungsverfahren vor dem Zulassungsausschuss Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung kann dann eingeleitet werden, wenn ein Vertragsarzt seine Pflichten grob verletzt hat oder die Zulassungsvoraussetzungen nicht vorgelegen haben oder nicht mehr vorliegen oder der Arzt die vertragsärztliche Tätigkeit nicht aufnimmt oder nicht mehr ausübt (§ 95 Abs. 6 SGB V i.V.m. Ärzte-ZV). Voraussetzung ist, dass die Pflichtverletzung für den Arzt offenkundig war und er dieser Pflicht dennoch nicht nachgekommen ist. Der Zulassungsausschuss kann auch die kassenärztliche Zulassung entziehen, wenn gegen Sie ein Strafverfahren oder ein berufsgerichtliches Verfahren geführt wurde und es insbesondere zu einer Verurteilung gekommen ist. Auch wenn die Straftat oder Verfehlung außerhalb des Kernbereichs der vertragsärztlichen Tätigkeit liegt, kann eine Entziehung der Zulassung erfolgen.

So hat das Bundessozialgericht in einem Urteil aus dem Jahr 2019 (BSG, Urteil vom 03.04.2019, B 6 KA 4/18 R) entschieden, dass einem Zahnarzt zu Recht die Zulassung entzogen wurde, nachdem er über einen langen Zeitraum hinweg seine Mitarbeiterinnen heimlich in der Umkleidekabine gefilmt hatte und das Amtsgericht diesen zuvor zu einer Freiheitsstrafe wegen unbefugten Herstellens oder Übertragens von Bildaufnahmen in 211 Fällen in Tateinheit mit Gebrauch der Aufnahmen (§ 201a StGB) verurteilt hatte.

Sie sind auf der Suche nach einem Anwalt für Zulassungsentziehungsverfahren in Karlsruhe? Die Rechtsanwaltskanzlei Martin Rechtsanwälte in Karlsruhe verfügt über umfassende Expertise im Bereich des Medizinrechts und unterstützt Sie bereits während des Zulassungsentziehungsverfahrens vor dem Zulassungsausschuss Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Auch wenn Ihnen bereits die kassenärztliche Zulassung entzogen wurde, sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie. Wir legen für Sie Widerspruch ein und prüfen die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Entscheidung des Zulassungsausschusses Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Gegebenenfalls vertreten wir Sie vor dem Sozialgericht.

Zu unserem Leistungsspektrum und täglichem Geschäft gehören neben Zulassungsentziehungsverfahren weitere Themenschwerpunkte des Arztstrafrechts und Medizinstrafrechts wie

  • Medizinrecht

  • Berufsgerichtliches Verfahren

    Wurde gegen Sie ein berufsgerichtliches Verfahren vor Ihrer Ärztekammer eingeleitet? Gab es bereits Maßnahmen durch das Berufsgericht?

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  • Disziplinarverfahren

    Wurde gegen Sie durch Ihre Kassenärztliche Vereinigung ein Disziplinarverfahren eingeleitet, nachdem gegen Sie ein Strafverfahren geführt wurde? Wurden gegen Sie bereits disziplinarrechtliche Maßnahmen durch Ihre Kassenärztliche Vereinigung verhängt?

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  • Approbationsverfahren

    Wurde gegen Sie ein Approbationsverfahren vor der Approbationsbehörde eingeleitet? Oder wurde Ihnen die Approbation durch die Approbationsbehörde entzogen?

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  • Durchsuchung und Beschlagnahme im Arztstrafverfahren

    Steht die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor Ihrer Arztpraxis oder Ihrer Wohnung, und Sie wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen? Oder wurde bereits in Ihrer Praxis oder Wohnung eine Durchsuchung durch die Polizei durchgeführt, und Sie fragen sich, ob diese rechtmäßig war?

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