Durchsuchung und Beschlagnahme im Arztstrafverfahren

Im Arztstrafverfahren (Ermittlungsverfahren) kommt es häufig vor, dass Ermittlungsbeamte eine Durchsuchung in der Arztpraxis und gleichzeitig in der Privatwohnung des beschuldigten Arztes durchführen. Zumeist finden Durchsuchungen überraschend in den frühen Morgenstunden statt. In dieser belastenden Situation ist es äußerst wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und sich nicht zu unüberlegten Worten oder Handlungen hinreißen zu lassen. Eine Durchsuchung wird richterlich angeordnet, sodass Sie diese dulden müssen und den Ermittlungsbeamten unverzüglich Einlass gewähren müssen. Zudem ist unbedingt zu beachten, dass Sie sich auf keinen Fall auf eine Befragung zum vorgeworfenen Sachverhalt einlassen sollten. In diesem Fall ist Schweigen Gold. Verwechseln Sie unter keinen Umständen Kooperationsbereitschaft, indem Sie die Durchsuchung nicht erschweren, mit einer Auskunftserteilung gegenüber den Ermittlungsbeamten. Auch sollten Sie keinesfalls Patientenakten freiwillig herausgeben. Vielmehr sollten Sie einer Beschlagnahme von Patientenakten widersprechen und darauf bestehen, dass diese versiegelt werden. Denn durch eine solche Handlung können Sie sich unter Umständen wegen Verletzung von Privatgeheimnissen nach § 203 StGB strafbar machen, und sie kann als Verzicht auf die Geltendmachung eines Beschlagnahme- und Verwertungsverbots angesehen werden. Nachdem Sie den Ermittlungsbeamten Einlass gewährt haben, sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt telefonisch verständigen. Fragen Sie die Ermittlungsbeamten, ob mit der Durchsuchung gewartet werden kann, bis Ihr Rechtsanwalt vor Ort ist.

Sind Sie von einer Durchsuchung betroffen und suchen einen Anwalt zum Thema Durchsuchung und Beschlagnahme im Arztstrafverfahren in Karlsruhe, dann kontaktieren Sie uns jetzt. Die Rechtsanwaltskanzlei Martin Rechtsanwälte in Karlsruhe entsendet unmittelbar nach Benachrichtigung einen Rechtsanwalt, der die Durchsuchung begleitet und wenn möglich abwendet.

Die Durchsuchung und Beschlagnahme unterliegen aufgrund des Eingriffs in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) des Beschuldigten gesetzlichen Voraussetzungen, die von den Ermittlungsbeamten einzuhalten sind. Haben Sie Zweifel daran, dass die Durchsuchung und Beschlagnahme rechtmäßig war? Dann prüfen wir für Sie, ob die gesetzlichen Voraussetzungen vorlagen und eingehalten wurden, und legen gegebenenfalls Beschwerde ein (§§ 304 ff. StPO).

Zu unserem Leistungsspektrum und täglichem Geschäft gehören neben der rechtlichen Begleitung bei Durchsuchung und Beschlagnahme im Arztstrafverfahren weitere Themenschwerpunkte des Arztstrafrechts und Medizinstrafrechts wie

  • Medizinrecht

  • Berufsgerichtliches Verfahren

    Wurde gegen Sie ein berufsgerichtliches Verfahren vor Ihrer Ärztekammer eingeleitet? Gab es bereits Maßnahmen durch das Berufsgericht?

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  • Disziplinarverfahren

    Wurde gegen Sie durch Ihre Kassenärztliche Vereinigung ein Disziplinarverfahren eingeleitet, nachdem gegen Sie ein Strafverfahren geführt wurde? Wurden gegen Sie bereits disziplinarrechtliche Maßnahmen durch Ihre Kassenärztliche Vereinigung verhängt?

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  • Zulassungsentziehungsverfahren

    Wurde gegen Sie durch Ihre Kassenärztliche Vereinigung ein Zulassungsentziehungsverfahren eingeleitet, nachdem gegen Sie ein Strafverfahren geführt wurde? Wurde Ihnen bereits die kassenärztliche Zulassung durch den Zulassungsausschuss Ihrer Kassenärztliche Vereinigung entzogen?

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  • Approbationsverfahren

    Wurde gegen Sie ein Approbationsverfahren vor der Approbationsbehörde eingeleitet? Oder wurde Ihnen die Approbation durch die Approbationsbehörde entzogen?

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