Disziplinarverfahren

Das Disziplinarverfahren ist ein rechtliches Verfahren in der vertragsärztlichen Versorgung, das von der Kassenärztlichen Vereinigung gegen einen Vertragsarzt aufgrund von Verletzungen vertragsärztlicher Pflichten eingeleitet werden kann (§ 81 Abs. 5 SGB V i.V.m. der Disziplinarordnung der jeweiligen kassenärztlichen Vereinigung). Dies umfasst insbesondere Verstöße gegen das SGB V, die Satzungen der Kassenärztlichen Vereinigung, die Verträgen zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen, die Bundesmantelverträge und die Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses. Das Bundessozialgericht ist zudem der Auffassung, dass Vertragsärzte verpflichtet sind, bei ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit keine Gesetzesverstöße zu begehen. Dies bedeutet, dass die Kassenärztliche Vereinigung auch dann ein Disziplinarverfahren gegen Sie einleiten kann, wenn gegen Sie ein Strafverfahren oder ein berufsgerichtliches Verfahren geführt wird. Selbst wenn die Straftat oder Verfehlung außerhalb des Kernbereichs der vertragsärztlichen Tätigkeit liegt oder ein fahrlässiger Abrechnungsfehler vorliegt, kann eine disziplinarische Maßnahme verhängt werden.

Das Ziel des Disziplinarverfahrens besteht darin, das Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner vertragsärztlichen Pflichten zu bewegen. Somit hat das Disziplinarverfahren einen präventiven Charakter, der darauf abzielt, den Arzt dazu zu veranlassen, sich künftig an die Regeln der vertragsärztlichen Versorgung zu halten.

Wenn Sie schuldhaft gegen eine Pflicht verstoßen haben, kann die Kassenärztliche Vereinigung verschiedene Sanktionen gegen Sie verhängen, darunter Verwarnungen, Verweise, Geldbußen von bis zu 50.000 EUR und das Ruhen Ihrer Zulassung. Die Art und Höhe der Sanktion richtet sich nach der Schwere der Verfehlung.

Sind Sie auf der Suche nach einem Anwalt für Disziplinarverfahren in Karlsruhe? Die Rechtsanwaltskanzlei Martin Rechtsanwälte in Karlsruhe verfügt über umfassende Expertise im Bereich des Medizinrechts und unterstützt Sie bereits während des Disziplinarverfahrens vor Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Auch wenn bereits disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen Sie ergriffen wurden, sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie. Wir prüfen die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Entscheidung des Disziplinarausschusses Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung und legen gegebenenfalls vor dem Sozialgericht Klage für Sie ein.

Zu unserem Leistungsspektrum und täglichem Geschäft gehören neben Disziplinarverfahren weitere Themenschwerpunkte des Arztstrafrechts und Medizinstrafrechts wie

  • Approbationsverfahren

    Wurde gegen Sie ein Approbationsverfahren vor der Approbationsbehörde eingeleitet? Oder wurde Ihnen die Approbation durch die Approbationsbehörde entzogen?

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  • Durchsuchung und Beschlagnahme im Arztstrafverfahren

    Steht die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor Ihrer Arztpraxis oder Ihrer Wohnung, und Sie wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen? Oder wurde bereits in Ihrer Praxis oder Wohnung eine Durchsuchung durch die Polizei durchgeführt, und Sie fragen sich, ob diese rechtmäßig war?

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