Berufsgerichtliches Verfahren

Wenn ein schwerwiegender Vorwurf gegen einen Arzt im Raum steht, wie etwa die vorsätzliche unbefugte Offenbarung von Privatgeheimnissen, der insbesondere negative Auswirkungen auf den Berufsstand haben könnte, kann die zuständige Landesärztekammer ein berufsgerichtliches Verfahren gegen das Kammermitglied einleiten. Die Berufsgerichtsbarkeit ist dafür verantwortlich, die Ordnung und Integrität innerhalb des ärztlichen Berufsstands sicherzustellen und die Ärzte zur Erfüllung ihrer Berufspflichten zu ermahnen. Damit trägt sie zum Erhalt der Funktionsfähigkeit der Ärzteschaft im Interesse der Allgemeinheit bei. Die rechtliche Grundlage für die Einrichtung der Berufsgerichte bei den einzelnen Landesärztekammern bilden die Kammer- und Heilberufsgesetze.

Das berufsgerichtliche Verfahren ähnelt dem Strafprozess. Als Sanktionen infolge einer berufsgerichtlichen Feststellung eines Berufsrechtsverstoßes können je nach Schwere des Verstoßes Verwarnungen, Verweise, Geldbußen bis zu 50.000 EUR, die Entziehung des passiven Berufswahlrechts und die Feststellung der Berufsunwürdigkeit in Betracht kommen. Die Entscheidung über den Entzug der Approbation obliegt dagegen der Approbationsbehörde im Rahmen eines Approbationsverfahrens.

Das Berufsrecht ist eng mit dem Strafrecht verknüpft. Denn auch einfache strafrechtliche Vorwürfe, wie beispielsweise eine Trunkenheitsfahrt, können zu einem berufsrechtlichen Verfahren vor der zuständigen Ärztekammer und einem Approbationsverfahren vor der zuständigen Bezirksregierung führen. Diese Verfahren werden insbesondere dann in Betracht gezogen, wenn ein berufsrechtlicher Überhang besteht, was bedeutet, dass bisherige Sanktionen nicht ausreichen, um die schuldhafte Verletzung beruflicher Pflichten angemessen zu ahnden.

Die Heilberufs- und Kammergesetze sehen zudem verfahrensrechtliche Regelungen vor, die es nicht gestatten, gleichzeitig ein berufsgerichtliches Verfahren und ein Strafverfahren für denselben Sachverhalt zu führen. Andersherum hat das Berufsgericht ein laufendes Verfahren auszusetzen, wenn ein Strafverfahren dazwischenkommt.

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Zu unserem Leistungsspektrum und täglichem Geschäft gehören neben berufsgerichtlichen Verfahren weitere Themenschwerpunkte des Arztstrafrechts und Medizinstrafrechts wie

  • Medizinrecht

  • Disziplinarverfahren

    Wurde gegen Sie durch Ihre Kassenärztliche Vereinigung ein Disziplinarverfahren eingeleitet, nachdem gegen Sie ein Strafverfahren geführt wurde? Wurden gegen Sie bereits disziplinarrechtliche Maßnahmen durch Ihre Kassenärztliche Vereinigung verhängt?

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  • Zulassungsentziehungsverfahren

    Wurde gegen Sie durch Ihre Kassenärztliche Vereinigung ein Zulassungsentziehungsverfahren eingeleitet, nachdem gegen Sie ein Strafverfahren geführt wurde? Wurde Ihnen bereits die kassenärztliche Zulassung durch den Zulassungsausschuss Ihrer Kassenärztliche Vereinigung entzogen?

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  • Approbationsverfahren

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  • Durchsuchung und Beschlagnahme im Arztstrafverfahren

    Steht die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor Ihrer Arztpraxis oder Ihrer Wohnung, und Sie wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen? Oder wurde bereits in Ihrer Praxis oder Wohnung eine Durchsuchung durch die Polizei durchgeführt, und Sie fragen sich, ob diese rechtmäßig war?

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