Approbationsverfahren

Hat ein Arzt einen gravierenden Verstoß begangen, dann kann die Approbationsbehörde ein Approbationsverfahren gegen ihn einleiten. Als Folge eines solchen Verfahrens droht das Ruhen oder der Entzug der Approbation. Diese Maßnahmen können dann verhängt werden, wenn zuvor festgestellt wurde, dass der Arzt infolge einer Straftat als unwürdig oder unzuverlässig zur Ausübung des ärztlichen Berufs anzusehen ist (§§ 5 Abs. 2, 6 Abs. 1 BÄO). Als unwürdig wird angesehen, wer nicht mehr das für seine Berufsausübung erforderliche Vertrauen und Ansehen besitzt. Unzuverlässig ist, wer in der Prognose für die Zukunft keine ausreichende Gewähr für eine gewissenhafte Pflichtenerfüllung bietet. Dabei muss die Feststellung der Unzuverlässigkeit bzw. Unwürdigkeit nicht zwangsläufig in Zusammenhang mit berufstypischem Handeln stehen. Eine Feststellung kann auch dann erfolgen, wenn der Arzt Straftaten begangen hat, wie zum Beispiel Abrechnungsbetrug, sexueller Missbrauch im Behandlungsverhältnis oder Vergewaltigung und durch ein Strafgericht verurteilt wurde. Bei gravierenden strafrechtlichen Vorwürfen kann auch bereits während des Ermittlungsverfahrens die Anordnung des Widerrufs oder zumindest das Ruhen der Approbation drohen.

Sind Sie auf der Suche nach einem Anwalt für Approbationsverfahren in Karlsruhe? Die Rechtsanwaltskanzlei Martin Rechtsanwälte in Karlsruhe verfügt über umfassende Expertise im Bereich des Medizinrechts und unterstützt Sie bereits während des Approbationsverfahrens vor der zuständigen Approbationsbehörde. Auch wenn bereits Maßnahmen durch die Approbationsbehörde gegen Sie ergriffen wurden, sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie. Wir prüfen die Möglichkeit der Einlegung eines Widerspruchs, legen diesen für Sie ein und erheben gegebenenfalls Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht.

Zu unserem Leistungsspektrum und täglichem Geschäft gehören neben Approbationsverfahren weitere Themenschwerpunkte des Arztstrafrechts und Medizinstrafrechts wie

  • Medizinrecht

  • Berufsgerichtliches Verfahren

    Wurde gegen Sie ein berufsgerichtliches Verfahren vor Ihrer Ärztekammer eingeleitet? Gab es bereits Maßnahmen durch das Berufsgericht?

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  • Disziplinarverfahren

    Wurde gegen Sie durch Ihre Kassenärztliche Vereinigung ein Disziplinarverfahren eingeleitet, nachdem gegen Sie ein Strafverfahren geführt wurde? Wurden gegen Sie bereits disziplinarrechtliche Maßnahmen durch Ihre Kassenärztliche Vereinigung verhängt?

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  • Zulassungsentziehungsverfahren

    Wurde gegen Sie durch Ihre Kassenärztliche Vereinigung ein Zulassungsentziehungsverfahren eingeleitet, nachdem gegen Sie ein Strafverfahren geführt wurde? Wurde Ihnen bereits die kassenärztliche Zulassung durch den Zulassungsausschuss Ihrer Kassenärztliche Vereinigung entzogen?

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  • Durchsuchung und Beschlagnahme im Arztstrafverfahren

    Steht die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor Ihrer Arztpraxis oder Ihrer Wohnung, und Sie wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen? Oder wurde bereits in Ihrer Praxis oder Wohnung eine Durchsuchung durch die Polizei durchgeführt, und Sie fragen sich, ob diese rechtmäßig war?

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Ihre Anwältin in Karlsruhe für Approbationsverfahren

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