Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht

Im Gesundheitswesen leisten Ärzte und medizinisches Fachpersonal tagtäglich einen unermüdlichen Einsatz für unsere Gesellschaft. Gerade deshalb ist es für diese besonders belastend, wenn sie mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert werden. Die Anforderungen im medizinischen Bereich werden immer anspruchsvoller, und die damit verbundenen strafrechtlichen Risiken nehmen stetig zu. Sogar einfache fahrlässige Handlungen können zu rechtlichen Konsequenzen führen. Hinzu kommt, dass Ermittlungen gegen Angehörige des Gesundheitswesens rapide zugenommen haben.

Welche Straftaten fallen unter das Medizinstrafrecht?

Das Medizinstrafrecht ist umfangreich und umfasst neben den mit "Kunstfehlern" einhergehenden Delikten wie fahrlässige Körperverletzung und Tötung auch den Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Straftaten wie Abrechnungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen beschäftigen vielerorts ganze Spezialabteilungen bei den Staatsanwaltschaften

Wenn gegen Sie strafrechtliche Vorwürfe erhoben werden, steht viel auf dem Spiel – von Ihrem guten Ruf bis hin zur Freiheit und sogar Ihrer beruflichen Existenz.

Wird gegen Sie ein Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft geführt, hat dies zumeist ein berufsgerichtliches Verfahren vor der Landesärztekammer, ein Approbationsverfahren durch die zuständige Approbationsbehörde sowie ein kassenarztrechtliches Verfahren (Disziplinarverfahren oder Zulassungsentziehungsverfahren) zur Folge (sogenannte Annexverfahren). Als Konsequenz solcher Verfahren kann der Entzug der Approbation, die Feststellung der Unwürdigkeit zur Ausübung des Berufs und das Ruhen der Zulassung in Betracht kommen.

Ein frühzeitiges Einschalten eines auf das Medizinstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalts ist daher von entscheidender Bedeutung. Es ist ratsam, vor einer Aussage gegenüber der Polizei zunächst einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Wir werden in Ihrem Namen Kontakt zur Ermittlungsbehörde aufnehmen, Akteneinsicht beantragen und eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln. In vielen Fällen kann bereits während des Ermittlungsverfahrens eine "stille" Einstellung des Verfahrens erreicht werden, um Ihren Ruf zu schützen und eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.

    Die Verteidigung in medizinstrafrechtlichen Fällen ist äußerst komplex und erfordert von einem Rechtsanwalt nicht nur Kenntnisse und juristische Fähigkeiten im Strafrecht. Die Rechtsanwaltskanzlei Martin Rechtsanwälte in Karlsruhe vereint Expertise im Strafrecht und im Medizinrecht, um einen umfassenden Ansatz zu verfolgen, der alle Facetten Ihres Falls berücksichtigt (Strafrecht, Berufsrecht, Disziplinarrecht) und die bestmögliche Lösung für Sie findet.

    Sind Sie mit strafrechtlichen Vorwürfen im medizinischen Bereich konfrontiert und suchen einen Anwalt für Arztstrafrecht oder Medizinstrafrecht in Karlsruhe? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns jetzt.



    Das Medizinstrafrecht umfasst insbesondere:

    • (Fahrlässige) Körperverletzung (§§ 223 ff., 229 StGB)
    • Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
    • Totschlag (§ 212 StGB)
    • Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB)
    • Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)
    • Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB)
    • Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB)
    • Urkundenfälschung (§§ 267 ff. StGB)
    • Untreue z.B. Vertragsarztuntreue (§ 266 StGB)
    • Schwangerschaftsabbruch (§§ 218 ff. StGB)
    • Sterbehilfe und Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB)
    • Störung der Totenruhe (§ 168 StGB)
    • Sexueller Missbrauch im Behandlungsverhältnis (§ 174c StGB)  
    • Sexualdelikte im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen (§§ 176 ff. StGB)
    • Fehlverhalten bei der Organspende (§§ 17-20 TPG)
    • Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz (§§ 11, 12 ESchG)
    • Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz (§§ 14, 15 HWG)
    • Verstoß gegen das Transfusionsgesetz (§§ 31, 32 TFG)
    • Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel (§§ 95 ff. AMG)
    • Verstoß gegen das Apothekengesetz (§§ 23, 25 ApoG) und die Bundesapothekenordnung (§ 13 BApO)
    • Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (§§ 13, 29 ff. BtMG)

    Wir vertreten insbesondere:

    • Ärzte und Zahnärzte
    • Rettungsdienstmitarbeiter
    • Medizinisches Fachpersonal (wie Medizinische Fachangestellte, Gesundheits- und Krankenpfleger)
    • Hebammen und Entbindungspfleger
    • Heilpraktiker
    • Psychotherapeuten
    • Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden
    • Apotheker
    • Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Pflegeeinrichtungen und deren Leitungspersonen

    Zu unserem Leistungsspektrum und täglichem Geschäft gehören medizinstrafrechtliche Themenschwerpunkte wie

    • Medizinrecht

    • Berufsgerichtliches Verfahren

      Wurde gegen Sie ein berufsgerichtliches Verfahren vor Ihrer Ärztekammer eingeleitet? Gab es bereits Maßnahmen durch das Berufsgericht?

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    • Disziplinarverfahren

      Wurde gegen Sie durch Ihre Kassenärztliche Vereinigung ein Disziplinarverfahren eingeleitet, nachdem gegen Sie ein Strafverfahren geführt wurde? Wurden gegen Sie bereits disziplinarrechtliche Maßnahmen durch Ihre Kassenärztliche Vereinigung verhängt?

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    • Zulassungsentziehungsverfahren

      Wurde gegen Sie durch Ihre Kassenärztliche Vereinigung ein Zulassungsentziehungsverfahren eingeleitet, nachdem gegen Sie ein Strafverfahren geführt wurde? Wurde Ihnen bereits die kassenärztliche Zulassung durch den Zulassungsausschuss Ihrer Kassenärztliche Vereinigung entzogen?

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    • Approbationsverfahren

      Wurde gegen Sie ein Approbationsverfahren vor der Approbationsbehörde eingeleitet? Oder wurde Ihnen die Approbation durch die Approbationsbehörde entzogen?

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    • Durchsuchung und Beschlagnahme im Arztstrafverfahren

      Steht die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor Ihrer Arztpraxis oder Ihrer Wohnung, und Sie wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen? Oder wurde bereits in Ihrer Praxis oder Wohnung eine Durchsuchung durch die Polizei durchgeführt, und Sie fragen sich, ob diese rechtmäßig war?

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